Das Recht am Bild

30.10.2023


Der Fotograf hat das alleinige Recht zu bestimmen was mit den Bildern geschieht. D.h. wie und wann die Bilder verwendet werden dürfen.

Erhältst du also ein Bild oder mehrere vom Urheber zur Voransicht, ist es verboten von den Bildern einen Screenshot zu tätigen, die Farben zu verändern, sie zuzuschneiden oder zu veröffentlichen.

Es dürfen keine Veränderungen an den Bildern vorgenommen werden.

(BGE 231.1, Art. 10, Art. 11)

Quelle vom Text: Pixolum


Meine Bilder darfst du für deine Privatzwecke verwenden so wie auch für Werbezwecke. Drittpersonen dürfen die Bilder für Werbezwecke nicht nutzen. Ebenso dürfen Sie nicht von anderen Personen in den sozialen Medien geteilt werden.

Deine Fotos sind meine Arbeit. Ich respektiere deine Wünsche und veröffentliche keine Bilder ohne dein Einverständnis.

Ich bitte darum, meine Arbeit zu respektieren und mit mir Absprache zu halten, wenn die Bilder veröffentlicht werden sollten oder für andere Zwecke verwendet werden.


Bei mehr Fragen kontaktiere mich.


Deine Fotografin 

Alissa Kim Pollace